Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Landeshauptstadt Saarbrücken erfüllt für das gesamte Gebiet des Stadtverbandes[1] Saarbrücken Die Befugnisse der stadtverbandsangehörigen Mittelstädte nach Nummer 1 Buchstaben a bis c [2] bleiben unberührt.
die folgenden Aufgaben
die Aufgaben nach der Straßenverkehrszulassungsordnung;
die Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz,
die Aufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz [1],