KonjAusglSoVermG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 KonjAusglSoVermG SLErrichtung des SondervermögensGesetz über das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage Vom 10. April 2019[1]§ 2 Das Saarland errichtet unter dem Namen „Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage“ ein Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung.§ 2