SoVermSaarlPaktG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietFinanzverwaltung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden§ 1 SoVermSaarlPaktG SLErrichtung des SondervermögensGesetz zur Einrichtung eines „Sondervermögens Saarlandpakt“ Vom 30. Oktober 2019*)§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas Saarland errichtet unter dem Namen „Sondervermögen Saarlandpakt“ ein Sondervermögen.§ 2