SoVermKonjG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietFinanzverwaltung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden§ 1 SoVermKonjG SLErrichtung des SondervermögensGesetz über das Sondervermögen „Konjunkturfonds Saar“ Vom 1. April 2009*§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas Land errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen „Konjunkturfonds Saar“§ 2