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Fordert der Landtag einen Bericht der Landesregierung zur Erstellung einer Kostenfolgeabschätzung an, kann er sie zusätzlich auffordern, ein Beteiligungsverfahren entsprechend § 7 Absatz 1 und 2 mit den kommunalen Spitzenverbänden durchzuführen. Vierter Teil Schlussvorschriften