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Führt die Übertragung neuer Aufgaben durch Gesetz oder die Veränderung bestehender und übertragbarer Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen Gemeinden oder Gemeindeverbände, sind aufgrund einer Kostenfolgeabschätzung gleichzeitig Bestimmungen über einen entsprechenden finanziellen Ausgleich (Belastungsausgleich) einschließlich eines Verteilschlüssels zu schaffen.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen, um möglichst zu einer einvernehmlichen Beurteilung der finanziellen Folgen dieser Übertragung oder Veränderung zu gelangen.
Dieses Gesetz findet auf Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Landes Anwendung.
Regelungen dieses Gesetzes, die die Aufgabenübertragung betreffen, gelten für die Veränderung bestehender Aufgaben entsprechend.
Alle Regelungen dieses Gesetzes für das Gesetzgebungsverfahren gelten für den Erlass von Rechtsverordnungen entsprechend.