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Die Landesregierung richtet eine Konnexitätsstelle beim Ministerium für Inneres und Sport ein.
Neben den in diesem Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben berät und unterstützt die Konnexitätsstelle die zuständigen Geschäftsbereiche und die kommunalen Spitzenverbände in Fragen der Kostenfolgeabschätzung und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Zweiter Teil Verfahren bei Gesetzentwürfen der Landesregierung und bei Verordnungsentwürfen