Art 4 GüKGÄndG 4Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 KGUGEGGesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung"
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 8 VerkdHSpFruSpPflEGGesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 2 1. NOGErstes Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 AABGGesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.