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Die Wahlzeit beginnt mit der Absendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten und endet mit Ablauf des Wahltages. Der Wahlausschuss legt mit der endgültigen Schließung des Gesamtwählerverzeichnisses die Wahlberechtigten nach Maßgabe dieser Verordnung und des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Artikel 75 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, fest. Der Wahlzeitraum muss mindestens 14 und darf höchstens 30 Tage betragen. Der Vorstand des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bestimmt einen Wahltag. Die Wahlzeit ist so zu bemessen, dass in Abstimmung mit dem für Pflege zuständigen Ministerium, bis zum 31. Dezember 2022 der Zusammentritt der ersten Kammerversammlung der Pflegekammer, im Folgenden Kammerversammlung genannt, erstmals erfolgen kann.
Die nach dieser Verordnung erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen öffentlich durch Auslegung in der Geschäftsstelle des Errichtungsausschusses der Pflegekammer, im Folgenden Errichtungsausschuss genannt, während der Geschäftszeiten und gemäß § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung des Errichtungsausschusses vom 26.11.2020 (https://www.mags.nrw/pflegekammer) im Internet auf dessen Homepage (www.pflegekammer-nrw.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“. Zusätzlich werden Veröffentlichungshinweise auf erforderliche Bekanntmachungen des Errichtungsausschusses auf den Seiten des für Pflege zuständigen Ministeriums aufgenommen. Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge kann zusätzlich durch Rundschreiben an alle Wahlberechtigten erfolgen.
bis zu welchem Zeitpunkt der Wahlbrief bei der Wahlleitung eingegangen sein muss und
Der Wahlausschuss hat sämtliche Wahlvorschläge in der Form, in der sie zugelassen werden, aber unter Weglassung der Namen der Unterzeichnenden, der…
Der Bürgermeister macht spätestens am sechsten Tage vor der Wahl Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Stimmbezirke und Wahlräume öffentlich bekannt. Dabei…
Der Bürgermeister macht spätestens am sechsten Tage vor der Wahl Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Stimmbezirke und Wahlräume öffentlich bekannt; an Stelle…
Nach Ablauf der Frist von § 23 Absatz 1 ist das amtliche Wahlergebnis bekanntzumachen. Wenn ein Antrag auf Wahlprüfung gemäß § 26 Absatz 1 gestellt wird, ist…
Der Wahlausschuss bestimmt darüber, ob in einer Wahlversammlung oder im schriftlichen Verfahren gewählt werden soll. Er teilt allen Nutzerinnen und Nutzern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.