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Hilfsmerkmale der Erhebungen nach § 1 sind
Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse für elektronische Post der nach § 5 Absatz 1 Satz 2 Auskunftgebenden,
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person,
Name, Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.