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Das Saarländische Krebsregister trifft die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen und legt die zu verwendenden Formate der zu übermittelnden Daten und Dateien mit den notwendigen Angaben gemäß § 4 Absatz 1, 2, 3, 4, Absatz 8 Satz 2, Absatz 9 und 10 SKRG zur Meldung von Neubildungen gemäß § 5 Absatz 1 SKRG auf Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) fest.
Werden Daten und Dateien auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermittelt, sind sie zu verschlüsseln. Einzusetzende Verschlüsselungsverfahren müssen entsprechend dem Stand der Technik ausreichend sicher sein. Das Saarländische Krebsregister trifft organisatorische Festlegungen mit den Leistungserbringern und legt die einzusetzenden Verschlüsselungsverfahren fest.
Das Saarländische Krebsregister stimmt das Verfahren einschließlich der einzusetzenden Verschlüsselungsverfahren mit der oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ab.