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Das Saarländische Krebsregister stellt Formblätter zur Meldung von Neubildungen nach § 5 Absatz 1 SKRG für die in § 5 Absatz 1 a Nummer 1, 3, 4 und 5 SKRG genannten Meldeanlässe zur Verfügung. Die Formblätter umfassen die in § 4 Absatz 1, 2, 3, 4, Absatz 8 Satz 2, Absatz 9 und 10 SKRG genannten Daten auf Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS). Zur Meldung von Neubildungen aus Anlass der histologischen, zytologischen, laboranalytischen oder autoptischen Sicherung einer Diagnose nach § 5 Absatz 1 a Nummer 2 SKRG ist anstelle eines Formblatts eine Kopie des histologischen, zytologischen, laboranalytischen oder autoptischen Befundes zu übermitteln, die neben den in § 4 Absatz 1, 2, 3, 4, Absatz 8 Satz 2 und Absatz 9 und 10 SKRG genannten Daten auch Angaben entsprechend § 4 Absatz 8 Satz 2 SKRG zur meldepflichtigen Person umfasst, die die Sicherung der Diagnose veranlasst hat. Zur Meldung von invasiven Basalzellneubildungen der Haut nach § 5 Absatz 1 a Satz 2 und 3 SKRG stellt das Saarländische Krebsregister ein separates Formblatt zur Verfügung, welches die in § 4 Absatz 1, 2, Absatz 8 Satz 2 und Absatz 9 und 10 SKRG genannten Daten mit Ausnahme der in § 4 Absatz 1 Nummer 7 genannten Daten enthält.
Die Formblätter werden vom Krebsregister nach Anhörung der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellt.
Die jeweils zum Zeitpunkt der Meldung geltenden Fassungen der Formblätter sind auf der Internetseite des Saarländischen Krebsregisters unter https://krebsregister.saarland.de abrufbar oder können von der Vertrauensstelle des Saarländischen Krebsregisters bezogen werden.
Bei Übermittlung von Formblättern, Kopien von histologischen, zytologischen, laboranalytischen oder autoptischen Befunden oder sonstigen geeigneten Papierdokumenten zur Meldung von Neubildungen nach § 5 Absatz 1 SKRG an das Saarländische Krebsregister über den Postweg sind die Dokumente in verschlossenen Umschlägen zu versenden, die mit dem Vermerk „Vertrauliche Arztsache“ zu kennzeichnen sind. Vorbereitete Umschläge können von der Vertrauensstelle des Saarländischen Krebsregisters bezogen werden.