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Das Melderportal des Saarländischen Krebsregisters ermöglicht die elektronische Übermittlung von Daten mit den notwendigen Angaben gemäß § 4 Absatz 1, 2, 3, 4, Absatz 8 Satz 2, Absatz 9 und 10 SKRG zur Meldung von Neubildungen gemäß § 5 Absatz 1 SKRG. Das Melderportal ist über die Internetadresse des Saarländischen Krebsregisters unter https://krebsregister.saarland.de abrufbar. Das Saarländische Krebsregister trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und legt die zu verwendenden Formate der zu übermittelnden Daten auf Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) fest.
Für die elektronische Datenübermittlung über eine Dateiaustauschplattform trifft das Saarländische Krebsregister die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und legt die zu verwendenden Formate der zu übermittelnden Daten und Dateien mit den notwendigen Angaben gemäß § 4 Absatz 1, 2, 3, 4, Absatz 8 Satz 2, Absatz 9 und 10 SKRG zur Meldung von Neubildungen gemäß § 5 Absatz 1 SKRG auf Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) fest.
Werden Daten und Dateien auf elektronischem Weg übermittelt, sind sie zu verschlüsseln. Das Verfahren muss dem Stand der Technik entsprechen. Die einzusetzenden Verschlüsselungsverfahren müssen entsprechend dem Stand der Technik ausreichend sicher sein. Das Saarländische Krebsregister trifft organisatorische Festlegungen mit den Leistungserbringern und legt die einzusetzenden Verschlüsselungsverfahren fest.
Das Saarländische Krebsregister stimmt das Verfahren einschließlich der einzusetzenden Verschlüsselungsverfahren mit der oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ab.