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Diese Verwaltungsvereinbarung kann jeweils bis zum 30. April eines Jahres mit Wirkung für das Ende des betreffenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss gegenüber allen Vertragspartnern ausgesprochen werden. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung durch einen Vertragspartner erlischt die Verwaltungsvereinbarung auch zwischen allen anderen Vertragspartnern.
Die Vertragspartner beraten unverzüglich über die Fortführung und Finanzierung des KTBL-Arbeitsprogramms.