Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Durchführung des Arbeitsprogramms wird das KTBL durch eine von seinem Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit seinem Präsidenten gebildete KTBL-Arbeitsgemeinschaft „Kalkulationsunterlagen“ unterstützt.
Das Arbeitsprogramm wird jährlich nach Vorbereitung durch das KTBL und die Arbeitsgemeinschaft von einer Programmgestaltungsgruppe erarbeitet. Der Programmgestaltungsgruppe gehören an:
der Vorsitzende der KTBL-Arbeitsgemeinschaft
zwei Mitarbeiter des KTBL,
je ein Vertreter der Vertragspartner.
Das Arbeitsprogramm wird jährlich zwischen den Vertragspartnern im Rahmen einer Besprechung der Länderreferenten für Betriebswirtschaft auf der Grundlage des Vorschlags der Programmgestaltungsgruppe beschlossen. An der Besprechung nehmen der Vorsitzende der KTBL-Arbeitsgemeinschaft und zwei Mitarbeiter des KTBL teil.
Das Arbeitsprogramm für das folgende Jahr wird mit einer Mehrheit von mindestens 85 v.H. der Finanzierungsanteile jeweils bis zum 15. November beschlossen.
Das Arbeitsprogramm wird Bestandteil der Nebenbestimmungen (§ 3 Abs. 2).
Das KTBL darf im Rahmen der Vergabe von Arbeitsvorhaben keine mehrjährigen Verpflichtungen eingehen.