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Bewerber und Bewerberinnen, die zugelassen werden können, erhalten von der Hochschule einen Zulassungsbescheid. In diesem wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer die Bewerberin oder der Bewerber schriftlich oder elektronisch zu erklären hat, ob sie oder er den Studienplatz annimmt. Liegt diese Erklärung nicht frist- und formgerecht vor, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen.
Bewerber und Bewerberinnen, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Der Ablehnungsbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.