Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zu den konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen an der Hochschule der Bildenden Künste Saar Vom 8. Juni 2015
Die Feststellung der Eignung erstreckt sich auf den Studiengang, für den die Prüfung durchgeführt wurde und gilt für die zwei auf die Prüfung folgenden Zulassungstermine.
§ 10 KuHSchulMaEPrV SL 2015
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