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Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann im gleichen Studiengang und im gleichen Fach in der Regel zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Rektorin oder des Rektors der Hochschule für Musik Saar möglich.
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann frühestens zum nächsten regulären Aufnahmeprüfungstermin wiederholt werden.
Eine Wiederholung der Eignungsprüfung erstreckt sich auf alle Prüfungsteile.
Bewerberinnen und Bewerbern, die die Prüfung bestanden haben, jedoch aufgrund des beschränkten Studienplatzangebotes nicht aufgenommen werden konnten, wird ein Nachrückverfahren angeboten. Das Nachrückverfahren gilt nur für das laufende Eignungsprüfungsverfahren des betreffenden Semesters.
Wird die Prüfung im Künstlerischen Schwerpunktfach in den Lehramtsstudiengängen (LS1, LS1+2, LAB) gemäß Ziffer I Nummer 1 der Anlage nicht bestanden, so entfallen alle anderen für einen späteren Zeitpunkt geplanten Prüfungsteile.
Die festgestellte Eignung hat nur für das im Anschluss an das Prüfungsverfahren folgende Studienjahr Gültigkeit.