Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar für Bachelor- und Diplomstudiengänge sowie sonstige einstufige Studiengänge Vom 16. Mai 2011
Die Feststellung der Eignung erstreckt sich auf den Studiengang, für den die Prüfung durchgeführt wurde und gilt für die zwei auf die Prüfung folgenden Zulassungstermine.
§ 9 KuHSchulEignPrV SL 2011
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