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Über die Beurteilung der Zugangsvoraussetzungen und den Verlauf der Vorauswahl sowie der mündlichen/praktischen Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von allen Mitgliedern des jeweiligen Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Sie muss erkennen lassen, worauf sich das Urteil des Prüfungsausschusses stützt. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.