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Dem am 2. Oktober 1990 von den Regierungschefs der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und der Französischen Republik unterzeichneten Staatsvertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.