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Die Mitwirkung des Bundes im Einzelnen ergibt sich aus dem Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder vom 4. Juni 1987.[2] Bei der Entscheidung über die Aufstellung des Wirtschaftsplans wird der Bund - unabhängig von der Einheit des Wirtschaftsplans - nicht in die alleinige Zuständigkeit der Länder einwirken.
Die Länder wirken durch die Kulturstiftung der Länder in den Gremien des Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie der Kunst- und Ausstellungshalle in der Bundeshauptstadt mit, sofern ihre Mitwirkung nicht in anderer Form geregelt ist.