Abkommen über die Mitwirkung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder Vom 4. Juni 1987[1] in der Fassung vom 25. November 1993
Mitglieder im Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder in erweiterter Zusammensetzung sind drei Mitglieder der Bundesregierung. Vertretung ist zulässig.
§ 4 KultStiftMitwAbk SL
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