Gesetze
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Die Museen haben die Aufgaben, Kunst- und Kulturgut zu sammeln, zu bewahren, zu erforschen, auszustellen und zu vermitteln. Soweit möglich, sind die eigenen Bestände zu dokumentieren und digitalisieren. Sammlungen und Wissen in Form von Ausstellungen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen sollen möglichst vielen barrierearm zugänglich gemacht werden, soweit möglich auch als digitales Angebot.
Die Anfertigung von Fotoaufnahmen von eigenen Sammlungsgegenständen aus den Dauerausstellungen der Museen ist für private Zwecke zu gestatten.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe unterstützen jeweils die Museen im örtlichen Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fachlich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies kann durch Beratung, Fortbildung, Veröffentlichungen und zentrale Dienstleistungen erfolgen.
Die Landesbibliotheken wirken daran mit, Kultur, Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen zu fördern. Sie sammeln, erschließen und bewahren die…
Das Land fördert den Erhalt und die Pflege des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Es unterstützt Kultureinrichtungen in ihrer Aufgabe, Kulturgüter…
Örtlich zuständig für die Sammlung der Pflichtexemplare sind
Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über die Einrichtungen, die Zuständigkeiten und die Aufgaben von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bereich der Kunst…
Das Eigentum an den Kunstwerken der vom Land getragenen Sammlungen, die von einem Museum betreut werden, darf nur an Museen in öffentlicher Trägerschaft…
Die Bibliotheken gemäß Absatz 1 stellen die für Lehre, Forschung, Studium und Kunstausübung an ihrer Einrichtung erforderlichen Bücher, Zeitschriften und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.