§ 240 Abs. 1 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Sparerschäden sind mit dem Reichsmarknennbetrag des durch die Umstellung betroffenen Anspruchs abzüglich des Umstellungsbetrags anzusetzen. Sparerschäden an…
§ 15 Abs. 1 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Ein Sparerschaden ist die Minderung des Nennbetrags von Sparanlagen, die dadurch eingetreten ist, daß die Sparanlagen bei der Neuordnung des Geldwesens im…
§ 237 Abs. 2 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Sparerschäden, deren Höhe insgesamt 500 Reichsmark nicht übersteigt, werden nicht festgestellt.
§ 25 LA-EG-SaarAusschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
Bei Anwendung des § 1 Abs. 4 des Währungsausgleichsgesetzes wird Entschädigung auch aus solchen Spareinlagen nicht gewährt, die im Saarland auf Franken…
§ 249a Abs. 3 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Der Sparerzuschlag wird auch dann gewährt, wenn der Schaden festgestellt worden ist, ein Grundbetrag im übrigen aber entfällt. Der Sparerzuschlag wird insoweit…