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Zulassungsanträge im Rahmen der Vorabquote gemäß § 1 sind an die zuständige Stelle zu richten. Zusätzlich hat eine Registrierung der Bewerberin oder des Bewerbers entsprechend § 4 Absatz 1 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW. S. 1060) in der jeweils geltenden Fassung im Dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung zu erfolgen.
Der Zulassungsantrag für das Wintersemester muss jeweils bis zum 31. März und für das Sommersemester jeweils bis zum 30. September bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen.
Die zuständige Stelle bestimmt die Unterlagen, die dem Zulassungsantrag beizufügen sind, sowie deren Form. Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, kann eine amtliche deutsche Übersetzung verlangt werden. Die zuständige Stelle kann bei ausländischen Qualifikationen bestimmen, in welcher Form die Gleichwertigkeit nachzuweisen ist.
Der Zulassungsantrag muss der zuständigen Stelle vor Ablauf der in Absatz 2 Satz 1 genannten Fristen als elektronisch ausgefülltes Antragsformular sowie als ausgedruckter und eigenhändig unterschriebener Zulassungsantrag mit den Nachweisen und der in zweifacher Ausfertigung ausgedruckten und eigenhändig unterschriebenen Verpflichtungserklärung zugegangen sein. Fällt das Ende einer in Absatz 2 genannten Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Die zuständige Stelle kann Nachweise im Sinne des Satzes 1 nachfordern. Hierfür kann sie eine von Absatz 2 Satz 1 abweichende Frist bestimmen.
Die zuständige Stelle ist nicht verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.
Der Zulassungsantrag muss elektronisch über das Webportal der Stiftung bis zum Ablauf der in Absatz 1 Satz 2 (Bewerbungsfrist) genannten Fristen eingegangen…
Das Verfahren auf Zulassung kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden. Über den Antrag auf…
Der Zulassungsantrag muss der zuständigen Stelle vor Ablauf der in Absatz 2 Satz 1 genannten Fristen als elektronisch ausgefülltes Antragsformular sowie als…
bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Ist der Zulassungsantrag fristgerecht gestellt worden, können nachträglich eingereichte Unterlagen
Der Antrag auf Anerkennung ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die zuständige Behörde bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang des…
Das Verfahren auf Zulassung der Stelle nach Absatz 1 kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.