§ 323 Abs. 8 Nr. 4 LAGSondervorschriften über die Verwendung von Mitteln
für die Gewährung von Leistungen nach § 301b.
§ 243 LAGVoraussetzungen
Hauptentschädigung wird gewährt zur Abgeltung von
§ 23 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Bei Anwendung des § 360 des Lastenausgleichsgesetzes gelten als Ausgleichsleistungen auch die nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften gewährten…
§ 301b Abs. 2 LAGLeistungen in außergewöhnlichen Härtefällen
Der Härteausgleich wird gewährt
§ 4 Nr. 7 LAGAusgleichsleistungen
Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen - §§ 302, 303 -,