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Es werden gewährt
Hauptentschädigung wird gewährt zur Abgeltung von
Als Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gewährt
(Die Vorschriften sind überholt.)
für die Gewährung von Leistungen nach § 301b.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.