Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten des Landesamtes für Zentrale Dienste auf das Landesverwaltungsamt Vom 27. Juni 2017
Soweit das Landesverwaltungsamt Bauaufgaben des Bundes wahrnimmt, hat das jeweils zuständige Bundesministerium ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Fachaufsicht.
§ 2 LAmtZD/LVwAZustÜV SL
§ 2 LAmtZD/LVwAZustÜV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen