Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die derzeit vom Landesamt für Zentrale Dienste wahrgenommenen Aufgaben des Staatshochbaus, der Liegenschaftsverwaltung, des Bundesbaus, des Wohnungs- und Siedlungswesens, der Wohnungsbauförderung, der Landesliegenschaften sowie des öffentlichen Auftragswesens (Hochbau) werden auf das Landesverwaltungsamt übertragen. Dies umfasst insbesondere das Amt für Bau und Liegenschaften, die mit Bauvergaben befassten Teile des Kompetenzzentrums Vergabe (Z/4), die mit der Wohnraumförderung befassten Teile des Sachgebietes Z/1, die mit den Aufgaben der Bauverwaltung betrauten Teile des Sachgebietes Budgetplanung, Buchhaltung, Kostenrechnung, Haushalt (Z/3).