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Auf das Landesamt für Zentrale Dienste werden folgende Aufgabe übertragen: die Bearbeitung und Mittelbewirtschaftung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten, die Buchung und Abwicklung der Reisen sowie die Befugnis zum Erlass der Widerspruchsbescheide sowie zur Führung der Klageverfahren in diesen Angelegenheiten für das Landesinstitut für Präventives Handeln im Geschäftsbereich des Landtages des Saarlandes. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa kann der Landtag des Saarlandes anderweitige Verfahrensregelungen treffen.