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Dem Landesamt für Zentrale Dienste obliegen die Aufgaben, die bisher zugeordnet waren.
dem Statistischen Landesamt,
dem Landesamt für Finanzen und
dem Landesamt für Bau und Liegenschaften
Das Ministerium für Finanzen und Europa kann im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben auf das Landesamt für Zentrale Dienste übertragen oder dem Landesamt Aufgaben entziehen, soweit hierdurch der Vollzug der Aufgaben verbessert oder erleichtert wird.
Die übrigen obersten Landesbehörden können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben auf das Landesamt für Zentrale Dienste übertragen oder dem Landesamt Aufgaben entziehen, soweit hierdurch der Vollzug der Aufgaben verbessert oder erleichtert wird.