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Dem Landesamt für Finanzen obliegen die Aufgaben, die bisher zugeordnet waren.
der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion Saarbrücken,
der Zentralen Beihilfefestsetzungsstelle der Oberfinanzdirektion Saarbrücken,
der Zentralen Materialbeschaffungsstelle für das Saarland der Oberfinanzdirektion Saarbrücken,
der Zentralen Datenverarbeitungsstelle für das Saarland und
der Landeshauptkasse des Saarlandes
Das Ministerium der Finanzen kann im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben auf das Landesamt für Finanzen übertragen oder Aufgaben dem Landesamt entziehen, soweit hierdurch der Vollzug der Aufgaben verbessert oder erleichtert wird.
Die übrigen obersten Landesbehörden können im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben in den Bereichen Besoldung, Löhne, Versorgung, Beihilfe sowie automatische Datenverarbeitung und im Kassenwesen auf das Landesamt für Finanzen übertragen oder Aufgaben dem Landesamt entziehen, soweit hierdurch der Vollzug der Aufgaben verbessert oder erleichtert wird.