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Die Kosten des Landesweiterbildungsbeirats und der Geschäftsstelle einschließlich der Reisekosten der Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Teilnahme an den Sitzungen trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für Reisen sind auf Antrag Reisekosten nach den für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden Reisekostenbestimmungen zu erstatten.
Die Kosten des Landesbeirats und der Geschäftsstelle des Landesbeirats trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Der Vorsitz, die weiteren unparteiischen Mitglieder und die Stellvertretungen erhalten Reisekosten nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung für…
Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle. Reisen, die zur Erfüllung von Aufgaben des Personalrats notwendig sind,…
Das vorsitzende Mitglied der Schiedsstelle und seine Stellvertretungen erhalten Reisekosten nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung der Beamten des…
Der Vorsitz und seine Stellvertretung erhalten auf Antrag von der Geschäftsstelle Erstattung der Reisekosten nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung…
Der Vorsitzende und die weiteren unparteiischen Mitglieder der Landesschiedsstelle oder der erweiterten Schiedsstelleerhalten Reisekosten nach den Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.