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Das Land unterstützt die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten nach den §§ 10 und 11 durch Förderung der Qualifizierung des pädagogischen Personals sowie der Fachberatung. Die Höhe der Förderung wird für den Bereich der Kindertagesbetreuung jährlich unter Berücksichtigung der Zahl der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen, für die ein Zuschuss nach § 47 des Kinderbildungsgesetzes vom 3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 894, ber. 2020 S. 77) in der jeweils geltenden Fassung gezahlt wird, angepasst.
Das Land unterstützt die Schaffung und den Betrieb von Ombudsstellen nach § 9a des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Das Land stellt hierfür jährlich insgesamt einen Betrag in Höhe von 1 500 000 Euro zur Verfügung.
Im Jahr des Inkrafttretens nach § 19 Satz 1 erfolgt die Förderung anteilig entsprechend der Zeit vom Inkrafttreten nach § 19 Satz 1 bis zum Jahresende im Vergleich zum gesamten Jahr.
Das Land beteiligt sich an den Kosten der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die finanzielle Förderung der…
Zur Unterstützung der Praxisanleitung gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 5 250 Euro für jede Kindertageseinrichtung, die Personen gemäß…
Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltes die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten nach § 11 durch die Bereitstellung von Fachberatung…
Das Ministerium fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf der Grundlage des Kinder- und…
Das Land fördert gemäß § 14 Absatz 2 des Landeskinderschutzgesetzes NRW vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) zur Sicherstellung des Zugangs zu ombudschaftlicher…
Das Land unterstützt die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei ihrer Pflicht zur Zahlung des Kindertagespflegegeldes nach § 11 Absatz 2 durch halbjährliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.