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Das Land fördert gemäß § 14 Absatz 2 des Landeskinderschutzgesetzes NRW vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) zur Sicherstellung des Zugangs zu ombudschaftlicher Beratung eine überregionale Ombudsstelle und soll weitere regionale Ombudsstellen fördern. Die Verteilung der regionalen Ombudsstellen soll sich an den Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen orientieren.
Die regionalen Ombudsstellen arbeiten unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. Sie bieten jungen Menschen und ihren Familien Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe.
Die überregionale Ombudsstelle hat neben ombudschaftlicher Beratung
den regionalen Ombudsstellen einheitliche Leitlinien und Qualitätsstandards zur Verfügung zu stellen, die dem fachlich anerkannten Standard entsprechen,
den regionalen Ombudsstellen Fachberatung, insbesondere in schwierigen Fallkonstellationen, anzubieten und
regelmäßig Veranstaltungen für die in den regionalen Ombudsstellen tätigen Personen durchzuführen, die deren weiterer Qualifizierung und einem landesweiten Erfahrungsaustausch dienen.
In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit…
Aufgabe der Ombudsstelle ist es, Personen, die sich an sie wenden, durch Information und Beratung zu unterstützen. Sie wirkt darauf hin, dass Streitigkeiten…
Die Ombudsstelle hat zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben das Recht, von den öffentlichen Stellen des Landes die notwendigen Informationen einzufordern.
Die Kreise und kreisfreien Städte sollen Ombudspersonen bestellen. Bei der Wahl geeigneter Personen können örtlich tätige Organisationen zur Wahrnehmung der…
Zur Weiterentwicklung von Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende…
Die Ombudsstelle kann den Beteiligten die Hinzuziehung der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.