Gesetze
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Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers genannt sein.
Auf den periodischen Druckwerken sind ferner der Name und die Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. Sind mehrere Redakteure verantwortlich, so muß das Impressum die in Satz 1 geforderten Angaben für jeden von ihnen enthalten. Hierbei ist kenntlich zu machen, für welchen Teil oder sachlichen Bereich des Druckwerks jeder einzelne verantwortlich ist. Für den Anzeigenteil ist ein Verantwortlicher zu benennen; für diesen gelten die Vorschriften über den verantwortlichen Redakteur entsprechend.
Zeitungen und Anschlußzeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils fertig übernehmen, haben im Impressum auch den für den übernommenen Teil verantwortlichen Redakteur und den Verleger zu benennen. Neben- oder Unterausgaben einer Hauptzeitung, insbesondere Kopfzeitungen, Bezirks- oder Lokalausgaben, müssen im Impressum auch den Verleger der Hauptzeitung angeben.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
unabhängig vom Medium auf Initiative eines Presseverlegers nach Absatz 2 unter seiner redaktionellen Verantwortung und Aufsicht veröffentlicht wird.
Auf jedem im Saarland erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift der Druckerin oder des Druckers und der Verlegerin oder des Verlegers, beim…
Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu…
als verantwortliche Redakteurin oder verantwortlicher Redakteur oder Verlegerin oder Verleger - beim Selbstverlag als Verfasserin oder Verfasser oder…
als verantwortliche Redakteurin oder verantwortlicher Redakteur oder Verlegerin oder Verleger - beim Selbstverlag als Verfasserin oder Verfasser oder…
bei periodischen Druckwerken der verantwortliche Redakteur oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.