§ 32 LAP-gbautDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.
§ 57 LAP-htVerwDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 26 LAP-hDBiblVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 TätoVVerordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.
§ 30 Abs. 1 LwhDAPV SL 2012Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen Vom 29. Februar 2012
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. Oktober 2011 in Kraft.