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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. Oktober 2011 in Kraft.
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren landwirtschaftlichen Dienstes und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1996 (Amtsbl. S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930), außer Kraft. Anlage (zu § 11 - Absatz 1) Ausbildungsbericht gemäß § 11 Absatz 1 APO für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen über die Ausbildung des Landwirtschaftsreferendars/der Landwirtschaftsreferendarin In der Zeit vom _______________ bis _______________ Urlaub vom _______________ bis _______________ Krankentage vom _______________ bis _______________ 1. Art der Leistung (Gutachten, Stellungnahme, Aktenvortrag, Leitung einer Sitzung, Unterrichtung an der Fachschule usw.) Schwierigkeitsgrad (einfach, mittel, schwer) Bewertung (Punktezahl gem. § 21 Abs. 6) A - Schriftliche Leistungen (mit Datum und Aktenzeichen), Ergänzungen ggf. auf der Rückseite B - Wesentliche mündliche und sonstige Leistungen C - Ergänzende Bemerkungen __________________, den _________________ _________________________________________ (Landwirtschaftsreferendar / Landwirtschaftsreferendarin) ___________________, den ________________ _________________________________________ (Ausbildungsleiter / Ausbildungsleiterin)
Ist das Ziel der Ausbildung erreicht? Falls nein, Angabe der Gründe und Mängel
Zusammenfassendes Urteil Note in Punkten gem. § 21 Abs. 6
Die in diesem Ausbildungsbericht aufgenommenen Leistungen sind mit dem Landwirtschaftsreferendar / der Landwirtschaftsreferendarin erörtert worden.