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Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung setzt den Nachweis eines mindestens zwölfmonatigen berufsfeldbezogenen Praktikums oder einer berufsfeldbezogenen abgeschlossenen Berufsausbildung voraus.
Auf das Berufspraktikum werden mit bis zu sechs Monaten angerechnet:
einschlägige praktische Studiensemester an Fachhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen, soweit kein Fachrichtungswechsel im Lehramtsstudium vorgenommen wurde,
einschlägige berufliche Tätigkeiten und
die Beschulung an einem einschlägigen Beruflichen Gymnasium, wenn die allgemeine Hochschulreife erreicht wurde.
Es ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss…
Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen kann zur Ergänzung der Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars…
In das Studium werden Schulpraktika einbezogen. Sie dienen der Berufsorientierung der Studierenden und der Stärkung des Bezugs zur Schulpraxis und werden durch…
Berufsschulpflichterfüllende besuchen den Unterricht in bestehenden Fachklassen oder werden in eigenen Klassen unterrichtet. Sie können während ihrer Ausbildung…
Zusätzlich sind einschlägige Praktika im Umfang von zwei Monaten nachzuweisen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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