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Das Landesarchiv erhebt für die von ihm erbrachten Dienstleistungen und für die Benutzung seiner Einrichtungen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Auslagen nach dieser Verordnung.
Die Gebühren werden nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis für das Landesarchiv (GebVerzLArch) erhoben.
Als Auslagen werden die Aufwendungen für Porto, Verpackung, Wertsendungen, Nachnahmeverfahren, Einschreib- und Eilsendungen sowie für spezielle Materialien erhoben.
Das Landesarchiv kann eine Vorauszahlung der Gebühren und Auslagen verlangen.