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Schuldner oder Schuldnerin der Gebühren und Auslagen ist derjenige oder diejenige,
der oder die die Einrichtung in Anspruch nimmt,
in dessen oder deren Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder
der oder die die Schuld gegenüber der Einrichtung schriftlich übernimmt.
Mehrere Schuldner oder Schuldnerinnen haften als Gesamtschuldner oder Gesamtschuldnerinnen.