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Aufsichtsbehörde ist das für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Ministerium. Dieses übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. Soweit dem Landesamt Fachaufgaben aus dem Geschäftsbereich anderer Ministerien übertragen sind, obliegt die Fachaufsicht dem jeweils fachlich zuständigen Ministerium.
Aufsichtsbehörde ist das für Umwelt und Naturschutz zuständige Ministerium. Dieses übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. Abweichend von Satz 2 übt das für…
Aufsichtsbehörden sind die für Gesundheit und für Arbeitsschutz zuständigen Ministerien. Diese üben die Dienst- und Fachaufsicht aus. Soweit dem Landesamt für…
Die Fachaufsichtsbehörde über das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz ist, soweit dieses Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 1 wahrnimmt, das für…
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium. Es übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der…
Die Landwirtschaftskammer unterliegt der Aufsicht des Ministeriums (Aufsichtsbehörde).
Die Fachaufsicht wird im Einvernehmen mit dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium ausgeübt, im Falle des § 27 übt das für Wissenschaft zuständige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.