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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 (Amtsbl. S. 602) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Lannenbachaue bei Scheiden und Umgebung“ (L6406-302)