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Das Waisengeld beträgt für die Halbwaise 12 Prozent und für die Vollwaise 20 Prozent des Versorgungsbezugs (Ruhegehalt zuzüglich der Zuschläge nach §§ 59 und 61), den die oder der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie oder er am Todestag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden wäre. § 16 Absatz 5 sowie die §§ 17 und 62 sind nicht anzuwenden. Änderungen des Mindestruhegehalts (§ 16 Absatz 3) sind zu berücksichtigen.
Wenn die Mutter des Kindes des Verstorbenen nicht zum Bezug von Witwengeld oder der Vater des Kindes der Verstorbenen nicht zum Bezug von Witwergeld berechtigt ist und auch keinen Unterhaltsbeitrag in Höhe des Witwen- oder Witwergeldes erhält, wird das Waisengeld nach dem Satz für Vollwaisen gezahlt. Es darf zuzüglich des Unterhaltsbeitrages den Betrag des Witwen- oder Witwergeldes und des Waisengeldes nach dem Satz für Halbwaisen nicht übersteigen.
Ergeben sich für eine Waise Waisengeldansprüche aus Beamtenverhältnissen mehrerer Personen, wird nur das höchste Waisengeld gezahlt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 3 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit AbonnementWenn die Mutter des Kindes des Verstorbenen nicht zum Bezuge von Witwengeld berechtigt ist und auch keinen Unterhaltsbeitrag in Höhe des Witwengeldes erhält,…
Anspruch auf Waisengeld haben die Kinder eines Mitglieds. Das Waisengeld beträgt bei Halbwaisen 20 v.H., bei Vollwaisen 35 v.H. des Ruhegelds. Der Anspruch…
Wenn die Mutter oder der Vater des Kindes der oder des Verstorbenen nicht zum Bezug von Witwen- oder Witwergeld berechtigt ist und auch keinen Unterhaltsbeitrag…
Kein Waisengeld erhalten die Kinder einer verstorbenen Ruhestandsbeamtin oder eines verstorbenen Ruhestandsbeamten, wenn das Kindschaftsverhältnis durch Annahme…
Das Witwengeld oder Witwergeld beträgt 55 Prozent des Versorgungsbezugs (Ruhegehalt zuzüglich der Zuschläge nach §§ 59 und 61), den die oder der Verstorbene…
Die Kinder eines verstorbenen Altersgeldberechtigten erhalten Waisenaltersgeld. Das Waisenaltersgeld beträgt für Halbwaisen 12 Prozent und für Vollwaisen 20…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.