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Die oberste Denkmalbehörde und das Landesdenkmalamt werden in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch den Landesdenkmalrat beraten und unterstützt. Der Landesdenkmalrat ist berechtigt, Stellungnahmen abzugeben sowie Anregungen und Empfehlungen auszusprechen.
Die Mitglieder des Landesdenkmalrates sind ehrenamtlich tätig.