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Der Landesdenkmalrat besteht aus bis zu 16 Mitgliedern, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder fachlichen Tätigkeit oder ihres allgemeinen Wirkens in der Öffentlichkeit besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erworben haben.
Die Oberste Denkmalbehörde beruft als Mitglieder
jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter auf Vorschlag des Saarländischen Städte- und Gemeindetages sowie des Landkreistages,
ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag der Bistümer Speyer und Trier,
ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Pfälzischen Landeskirche,
ein Mitglied auf Vorschlag der Architektenkammer des Saarlandes,
ein Mitglied auf Vorschlag der Ingenieurkammer des Saarlandes,
ein Mitglied auf Vorschlag der Handwerkskammer des Saarlandes,
ein Mitglied auf Vorschlag des Kunsthistorischen Instituts der Universität des Saarlandes,
ein Mitglied auf Vorschlag des Instituts für Vor- und Frühgeschichte der Universität des Saarlandes,
ein Mitglied auf Vorschlag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,
ein Mitglied im Bereich der Landeskunde oder Geographie auf gemeinsamen Vorschlag des Instituts für Landeskunde im Saarland e. V., der Kommission für Saarländische Landesgeschichte e. V. und des Historischen Vereins für die Saargegend e. V.,
ein Mitglied auf Vorschlag des Verbandes Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer des Saarlandes e. V.,
ein Mitglied auf Vorschlag der Familienbetriebe Land und Forst in Rheinland-Pfalz und Saarland e. V. und
bis zu drei weitere Mitglieder, die über besonderen Sachverstand in den mit Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege befassten Gebieten verfügen.
Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.