§ 6 MuKFrRGDBest 1Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
§ 4 FeiertEVDBest 1Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 4 LwErzgSchulproTeilnVVerordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 AltgAATVDBestDurchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
§ 11 Abs. 1 SLehrLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011[1]
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.