Anlage LeuchtrAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1985, 2294 - 2297) Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenc)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläuternd)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen4Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwendenb)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleitenc)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienend)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen und insbesondere von Quecksilber ausgehen, beachtene)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennenf)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern5Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen (§ 3 Nr. 5)a)Zeichnungen lesen und erläuternb)Entwürfe und vorgegebene Zeichnungen auf fachgerechte Ausführbarkeit überprüfenc)Profilarten unterscheidend)Handskizzen anfertigen und vermaßene)Zeichnungen nach Glasmuster im Maßstab 1:1 anfertigenf)Arbeitsablauf nach Anweisung festlegen6Handhaben, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen (§ 3 Nr. 6)a)Werkzeuge für die Heißverformung von Glasröhren handhabenb)Werkzeuge, Maschinen und Anlagen der Leuchtröhrenherstellung unter Beachtung entsprechender Vorschriften pflegen und wartenc)Wirkungsweise und Verwendungsbereich von Tisch- und Handgebläse sowie Gasflöte erläutern sowie Flamme nach Bedarf einstellen und regulieren7Kenntnisse des Glases und anderer Werk- und Hilfsstoffe in der Leuchtröhrenherstellung (§ 3 Nr. 7)a)Einteilung des Glases nach Zusammensetzung, Art und Verwendung beschreiben4 b)Eigenschaften und Wirkungen von Werkstoffen, insbesondere von Leuchtstoffen, Edelgasen und Quecksilber, beschreibenc)Hilfsstoffe nennen, Auswirkungen von Heizgas, Preßluft und Sauerstoff in der Flamme beschreiben8Wiederaufarbeiten von Leuchtröhren (§ 3 Nr. 8)a)vorhandene Elektroden absprengen10 b)Quecksilber unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften entfernen und der Wiederaufbereitung zuführenc)vorhandene Leuchtstoffe mit der Ultraviolett-Lampe bestimmen und auswaschen9Verarbeiten von Glas zu Leuchtröhren (§ 3 Nr. 9)a)Glasbedarf für die zu fertigenden Systeme ermitteln und zusammenstellen4 b)Längen anreißen und Glasröhren trennen4 c)Glasröhren in der Flamme erhitzen und ausziehen4 d)Glasröhren am Tischgebläse formgerecht biegen, blasen, verengen, ausblasen und auftreiben124 e)Glasröhren mit dem Handgebläse formgerecht biegen, blasen, verengen, ausblasen und auftreiben86 f)Rohrstücke zusammensetzen und verschmelzen 4 g)verformte Glasteile in der Flamme kühlen64 h)zu erhitzende Längen an der Gasflöte einstellen, Glasröhren erhitzen und formgerecht biegen 8 i)geschlämmte Glasröhren biegen, ansetzen und blasen 10k)Glasröhren mit geringem Durchmesser verarbeiten 1210Einbringen von Leuchtstoffen (§ 3 Nr. 10)a)Perl- und Schlämmverfahren erläutern und Verwendungsbereiche abgrenzen 10 b)Glasperlen mit Binder nach dem Perlverfahren einbringen und Glasröhren mit Leuchtstoffen einstäuben11Elektrotechnische Kenntnisse für den Betrieb von Leuchtröhren (§ 3 Nr. 11)a)Zusammenhänge von elektrischer Spannung, Strom und Leistung als physikalische Größen für das Herstellen und Betreiben von Leuchtröhrenanlagen aufzeigen 6 b)Spannungsbedarf als Funktion von Rohrlänge, -durchmesser und Entladungsart berechnenc)Betriebsströme nach Farbintensität, Verwendungszweck und Entladungsart ermittelnd)wichtige VDE-Vorschriften nennen und deren Bedeutung für Leuchtröhrenanlagen erläutern12Verarbeiten von Elektroden (§ 3 Nr. 12)a)Funktion, Aufbau und Belastbarkeit von Elektroden beschreiben 10 b)Elektrodenstellungen bezeichnen und Profilen zuordnenc)Elektroden nach Buchstabenprofilen oder Zeichnungen auswählen, ansetzen und verschmelzen13Evakuieren und Füllen von Leuchtröhren (§ 3 Nr. 13)a)Aufbau und Funktion einer Vakuumanlage erklären und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften nennen 16b)Pumpstengel ansetzenc)für Blauentladung Quecksilber unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in den Pumpstengel einfüllend)Leuchtröhren durch Abpumpen und Ausheizen evakuierene)Elektroden durch Ausglühen aktivierenf)Spülgas einfüllen und Leuchtröhren auf Verunreinigungen prüfen 6g)evakuierte Leuchtröhren unter Anwendung der Drucktabelle mit Edelgas füllenh)für Blauentladung Quecksilber in der Leuchtröhre verteileni)Pumpstengel abschmelzen14Einbrennen, Prüfen und Kennzeichnen von Leuchtröhren (§ 3 Nr. 14)a)Leuchtröhren entsprechend Elektrodenstärke und Edelgasfüllung unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einbrennen 8b)Leuchtröhren auf gleichmäßige Leuchtkraft und Paßgenauigkeit prüfenc)ermittelten Betriebsstrom beim Einbrennen überprüfen und für Transformatorenbedarf festhaltend)Leuchtröhren betriebsüblich kennzeichnen