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Markierungen, die zur Bezeichnung der Schifffahrt oder als Kennzeichen für Schonbezirke (Laichschonbezirke, Schonreviere usw.) dienen, dürfen nicht verschoben werden. Jede Veränderung solcher Zeichen haben die Fischerinnen oder Fischer unverzüglich dem Fischereiverband Saar anzuzeigen. Bei Schifffahrtszeichen kann die Anzeige auch bei der Wasserpolizeibehörde erfolgen. Achter Abschnitt Fischerprüfungsordnung